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Sie haben sich für eine private Pflegezusatzversicherung entschieden und stehen jetzt den Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag gegenüber. Keine Sorge, damit möchte der Versicherer eine Einschätzung treffen, wie hoch das Risiko und die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Antragssteller zukünftig tatsächlich pflegebedürftig wird.
Grundsätzlich sind Anbieter des Pflegeversicherungsmarktes daran interessiert, den Gesundheitszustand ihres Antragsstellers zu kennen. Durch das Vorhandensein eventueller Vorerkrankungen erhöht sich das individuelles Risiko für den Versicherer. Das heißt: Menschen, die bereits unter bestehenden Erkrankungen leiden, erhalten ggf. einen Risikozuschlag, um das Versicherungskollektiv nicht zu belasten. Vorerkrankungen stellen grundsätzlich eine höhere Gefahr für das Kollektiv da und können dazu führen, dass der Antragssteller in Zukunft durch genau diese Erkrankung zum Pflegefall wird.
Besteht eine Vorerkrankung, wird ein sogenannter Risikozuschlag auf den Grundbetrag der Pflegezusatzversicherung mit angerechnet. Einige Versicherungsgesellschaften bieten als Alternative auch einen Leistungsausschluss an, d. h. sollte aufgrund der ausgeschlossenen Erkrankung eine Pflegebedürftigkeit eintreten, erhält der Versicherte keine Pflegeleistungen aus seinem Vertrag. Es gibt jedoch auch Erkrankungen (sogenannte Schwersterkrankungen ) bei denen Ihnen der Versicherer keinen Versicherungsschutz anbietet und den Antrag auf Pflegezusatzversicherung dann ablehnt.
Zur Ermittlung des jeweiligen Risikos werden dem Antragsteller unterschiedliche Gesundheitsfragen gestellt. Eine wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung ist Pflicht, weshalb man sich unbedingt ausreichend Zeit nehmen sollte. Die Fragen lassen sich in drei unterschiedliche Kategorien einteilen:
• Chronische Lungenkrankheiten, COPD, chronische Bronchitis, Lungenemphysem, Raucherlunge
• Herzkreislauf Erkrankungen: Hoher Blutdruck, Herzinfarkt, Herzklappenkrankheiten, Arteriosklerose
• Krankheiten der Nerven und Psyche
• Erkrankungen des Skeletts und Bewegungsapparats Arthrose, Arthritis, Wirbelsäulenerkrankungen, Rheuma,
• Stoffwechselerkrankungen: Diabetes, Übergewicht
• Krebserkrankungen
Für die vielen anderen Vorerkrankungen, die in diesem Rahmen nicht genannt wurden besteht eine Chance auf Versicherungsschutz durch eine private Pflegezusatzversicherung.
Solange noch kein Pflegegrad vorliegt oder beantragt wurde, ist bei schweren Erkrankungen auch immer eine Absicherung über den staatlich geförderten Pflege Bahr Tarif möglich
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