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Seit dem 01.01.2017 bietet der Münchener Verein nur noch starre Tarife an. Dabei stehen drei unterschiedliche Modelle zur Auswahl
1. Häusliche und stationäre Pflege gleiche Leistung
2. Häusliche Leistung die halbe Leistung wie stationär
3. Nur stationäre Leistung
Die drei Modelle können so gewählt werden, dass die Leistung ab Pflegegrad 1 oder wenn gewünscht auch später beginnt. Wenn in frühen Pflegegraden auf Leistungen verzichtet wird, dann sinkt der Beitrag jedoch entsprechend. Wahlweise kann die Beitragsfreistellung ab Pflegerad 2 oder 4 eingebaut werden. Es ist möglich, den Tarif mit oder ohne Wartezeit abzuschließen. Wer beispielsweise unter Arthrose leidet, kann trotzdem versichert werden, muss aber eine Wartezeit von drei Jahren akzeptieren.
PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Leistung Variante 1 ambulant | 7,5% | 25% | 45% | 75% | 100% |
Leistung Variante 1 stationär | 7,5% | 25% | 45% | 75% | 100% |
PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Leistung Variante 2 ambulant | 6,25% | 12,5% | 22,5% | 37,5% | 50% |
Leistung Variante 2 stationär | 6,25% | 25% | 45% | 75% | 100% |
Finanztest hat die Pflegezusatzversicherung des Münchener Vereins auf die hinteren Plätze gewählt. Die Gesamtnote für einen 45-jährigen lautet 2,5 (gut) und 2,4 (gut) bei dem 55-jährigen. Die Vertragsbedingungen wurden nur mit 3,8 bewertet, die Gründe hierfür finden sich vor allem in der damals nur mit Wartezeit verfügbaren Variante.
Das Rating im Pflegezusatzversicherung Vergleichsrechner liegt bei 135 / 160 Punkten.
• Einstufung der Pflegeversicherung wird übernommen
• Keine Wartezeiten
• Beitragsfrei im Pflegefall, wahlweise ab Pflegegrad 2 oder 4 gegen Mehrbeitrag
• Leistungen bei Pflege durch Angehörige sind uneingeschränkt
• Erhöhung der Leistung ohne Gesundheitsprüfung
• Erhöhung der Leistung auch im Pflegefall
• Leistung auch weltweit
• Keine Einschränkung der Leistung, wenn die Pflegebedürftigkeit auf Sucht zurückzuführen ist
• Leistung auch, wenn im Pflegefall ein Krankenhausaufenthalt nötig wird
• Beitragsaussetzung bei finanziellem Engpass möglich
• Keine Leistungskürzung bei verspäteter Meldung der Pflege
• Beitragsbefreiung nur gegen Mehrbeitrag
• Dynamik nur bis zum 70. Lebensjahr
• Keine stationäre Aufstockung möglich
Bei der Münchener Verein Pflegezusatzversicherung werden geschlossene Fragen zum Gesundheitszustand gestellt. Wird eine der Fragen mit „Ja“ beantwortet, so wird der Antrag abgelehnt.
Variante mit Wartezeit
1. Für die zu versichernde Person besteht keine Pflegebedürftigkeit und keine anerkannte Schwerbehinderung (Grad der Behinderung/GdB oder Minderung der Erwerbsfähigkeit/MdE) von mindestens 50 und es wurde niemals ein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt.
Ich bestätige, dass für die zu versichernde Person eine deutsche soziale oder private Pflegepflichtversicherung (gesetzliche Pflegeversicherung) besteht.
2. Mir ist bekannt, dass kein Leistungsanspruch gegeben ist, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Krankheiten ärztlich diagnostiziert ist bzw. jemals vor Antragstellung diagnostiziert wurde:
Amyotrophe Lateralsklerose, Apallisches Syndrom (Wachkoma), Chorea Huntington, Demenz (Alzheimer, vaskuläre Demenz, demenzielle Entwicklung, kindliche Demenz), insulinpflichtiger Diabetes mellitus, Down-Syndrom (Trisomie 21), Hirnarterienaneurysma, HIV-Infektion, Koronarsklerose, Creutzfeldt-Jakob, Leberzirrhose, Multiple Sklerose, Muskeldystrophie, Myasthenia gravis, Niereninsuffizienz, Parkinson-Krankheit, periphere arterielle Verschlusskrankheit, psychische Erkrankungen (ausgenommen ambulant behandelte Depression), Querschnittslähmung, Schlaganfall, vorgeburtliche Erkrankungen bei Kindern (z.B. Rötelnembryopathie, Zytomegalie-Virus, Toxoplasmose, medikamenten-induzierte Schäden, Alkohol-, Drogenmissbrauchsschäden), Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente), bösartige Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor, sofern die Erstdiagnose oder die erneute Diagnose (Rezidiv) innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragsstellung erfolgte - wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen
Variante ohne Wartezeit
1. Besteht für die zu versichernde Person eine Pflegebedürftigkeit oder wurde jemals ein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt oder besteht eine anerkannte Schwerbehinderung (Grad der Behinderung/GdB oder Minderung der Erwerbsfähigkeit/MdE) von mindestens 50?
2. Wurde in den letzten 5 Jahren vor Antragsstellung eine der nachfolgenden Erkrankungen diagnostiziert oder behandelt?
Amyotrophe Lateralsklerose, Apallisches Syndrom (Wachkoma), Chorea Huntington, Demenz (Alzheimer, vaskuläre Demenz, demenzielle Entwicklung, kindliche Demenz), insulinpflichtiger Diabetes mellitus, Down-Syndrom (Trisomie 21), Hirnarterienaneurysma, HIV-Infektion, Koronarsklerose, Creutzfeldt-Jakob, Leberzirrhose, Multiple Sklerose, Muskeldystrophie, Myasthenia gravis, Niereninsuffizienz, Parkinson-Krankheit, periphere arterielle Verschlusskrankheit, psychische Erkrankungen (ausgenommen ambulant behandelte Depression), Querschnittslähmung, Schlaganfall, vorgeburtliche Erkrankungen bei Kindern (z.B. Rötelnembryopathie, Zytomegalie-Virus, Toxoplasmose, medikamenteninduzierte Schäden, Alkohol-, Drogenmissbrauchsschäden), Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente), bösartige Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor, sofern die Erstdiagnose oder die erneute Diagnose (Rezidiv) innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragsstellung erfolgte - wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.
3. Wurden innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung bösartige Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor festgestellt oder behandelt?
4. Waren Sie in den letzten sechs Monaten vor Antragstellung in ambulanter/stationärer Behandlung oder Kontrolle wegen nachfolgender Erkrankungen oder nehmen Sie Medikamente wegen dieser Erkrankungen ein?
Arthrose, chronisch obstruktive Lungenerkrankung(COPD), chronisch offene Wunde (Dekubitus), Epilepsie, Herzinsuffizienz, Herzklappenerkrankung, Mukoviszidose (zystische Fibrose), Rheuma, Adipositas ab Grad III: BMI > 40.
Die Münchener Verein Pflegeversicherung bietet sehr gute Vertragsbedingungen an. Nur die Gesundheitsprüfung ist etwas strenger, womit die Pflegezusatzversicherung des Münchener Vereins nur einem ausgewähltem Personenkreis mit wenigen Vorerkrankungen zur Verfügung steht.
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