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Bereits heute zeigt sich, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichen. Das finanzielle Risiko im Falle einer Pflegebedürftigkeit wird jedoch trotzdem häufig unterschätzt.
Die Kosten für die Pflege müssen zunächst aus eigener Tasche gezahlt werden, anschließend wird auf das eigene Vermögen zurückgegriffen und reicht auch dieses nicht aus, so haften sogar Kinder für ihre Eltern. Aus diesem Grund bietet neben zahlreichen privaten Anbietern auch der Staat die Möglichkeit, sich gegen diese Risiken abzusichern. Mit der staatlich geförderte Pflege Bar – Versicherung wird jedem Bürger, egal, ob gesund oder vorerkrankt unter bestimmten Voraussetzungen eine Zusatzversicherung ermöglicht.
Mit der Pflege Bahr –Versicherung werden nur Versicherte bezuschusst, die über eine Pflegetagegeld oder Pflegemonatsversicherung verfügen. Ein Pflege- Bahr Vertrag kann damit nur von Personen abgeschlossen werden, die privat oder gesetzlich pflegeversichert ist, mindestens 10 Euro pro Monat in eine private Pflegeversicherung einzahlen und weder aktuell noch in Vergangenheit Leistungen bezogen haben.
Im Rahmen der geförderten Pflegetagegeldversicherung steht dann ein Pflegetagegeld bzw. Pflegemonatsgeld zur Verfügung. Der Versicherte muss sich dabei um nichts selbst kümmern, da der jeweilige Versicherer die staatliche Förderung beantragt. Sobald die Pflegebedürftigkeit feststeht, wird die Zulage automatisch ausgezahlt.
Die gesetzliche Mindestleistung der Pflege Bahr – Versicherung in Anhängigkeit von den Pflegegraden können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen.
Pflegegrad | Prozent | Euro pro Monat |
---|---|---|
1 | 10% | 60€ |
2 | 20% | 120€ |
3 | 30% | 180€ |
4 | 40% | 240€ |
5 | 100% | 600€ |
Um eine Pflege Bahr- Versicherung zu erhalten, muss die Pflegetagegeldversicherung des Versicherten bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es wird also nicht jeder Pflegetagegeldtarif vom Staat gefördert, stattdessen müssen folgende sechs Merkmale erfüllt werden:
1. Der Vertragsabschluss der Pflegetagegeldversicherung gestaltete sich zu brancheneinheitlichen Bedingungen ohne Gesundheitsprüfung, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Pflege Bahr- Tarife niemanden ablehnen dürfen und dem Kontrahierungszwang unterliegen.
2. Es müssen Abschlusskosten in Höhe von maximal zwei Monatsbeiträgen und Verwaltungskosten von bis zu 10 Prozent der Bruttoprämie bestehen.
3. Pflegetagegeld
• nur als Geldzahlung und nicht als Sachleistung,
• für alle Pflegegrade,
• welches die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nicht übersteigt,
• fällig ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit des Pflegeversicherers
4. Wartezeit von maximal 5 Jahren. Keine Wartezeit besteht für Kinder, deren Eltern nach der Geburt eine Kindernachversicherung eingegangen sind.
5. Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
6. Es besteht das Recht des Versicherten den Vertrag rückwirkend zum Eintritt der Pflegebedürftigkeit zu kündigen oder für drei Jahre ruhend zu stellen.
Die Pflege Bahr- Versicherung bietet folgende Vorteile:
• Sie kann bereits ab einem Alter von 18 Jahren abgeschlossen werden, wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt
• Die Höhe des Beitrages ist flexibel und von der festgelegten Leistung und dem Eintrittsalter abhängig
• Es erfolgt keine Gesundheitsprüfung.
• Es liegen keinerlei Altersbeschränkungen vor
• Bei der Pflege Bahr darf kein Antrag durch die Versicherungsgesellschaften abgelehnt werden
• Pflege Bahr-Tarife dürfen keine Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge enthalten.
• Wenn ein Umzug in das europäische Ausland erfolgt, kann auf Wunsch die Pflege Bahr- Versicherung fortgeführt werden oder
• die Versicherung wird in eine Anwartschaftsversicherung umgestellt oder beendet
Bei der Pflege Bahr- Versicherung liegen folgende Nachteile vor:
• Die Pflege Bahr-Zulage wird grundsätzlich nur bei Pflegetagegeld- und Pflegemonatsgeldversicherungen gewährt.
• Leistungen können erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren in Anspruch genommen werden.
• Auch im Leistungsfall müssen der monatliche Beitrag weiter bezahlt werden – es besteht also keine Beitragsbefreiung im Leistungsfall.
• Die Höhe der Absicherung in den einzelnen Pflegegraden kann nicht frei gewählt werden, sondern wird von der jeweiligen Gesellschaft vorgegeben.
• Es besteht ein niedrigerer Leistungsumfang in allen Pflegegraden im Vergleich zu ungeförderten Tarifen
• Die Beitragsentwicklung ist ungewiss.
• Die Mindestvertragsdauer der Pflege Bahr beträgt 2 Jahre, sodass die Kündigung frühestens mit einer 3-monatigen Frist zum Ende des zweiten Versicherungsjahres erfolgen kann.
Ein Pflege Bahr- Tarif eignet sich häufig nur, wenn jemand wegen seines hohen Alters oder einer Erkrankung keine ungeförderte Versicherung mehr erhält oder für junge Leute mit einem hohen Krankheitsrisiko.
Pflegeversicherung für's Alter
Pflegestärkungsgesetz II
Kinder haften für ihre Eltern
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